Berichterstattung überprüfen

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Berichterstattungen, die von Dritten verfasst werden, sind inhaltlich meist nur eingeschränkt beeinflussbar. Diese umfassen bspw. digitale und analoge Inhalte, wie Magazinbeiträge, Radkarten oder Bike-Handbücher. Durch eine regelmäßige Sichtung und Überprüfung können Autor:innen auf Angaben, die nicht geltenden Verhaltensregeln und Schutzzielen entsprechen, hingewiesen werden. Perspektivisch kann zudem um eine Abstimmung mit dem Schutzgebiet vor Veröffentlichung gebeten werden.

Anwendung

Radfahren fördern

  • die Überprüfung von Berichterstattungen unterstützt eine korrekte Darstellung von Naturschutzzielen in Veröffentlichungen Dritter
  • Autor:innen werden sensibilisiert für die Verfassung weiterer Beiträge in diesem Zusammenhang

Radfahren reduzieren

  • Hinweise an Autor:innen bzgl. fehlerhafter Darstellungen kann zur Korrektur problematischer Inhalte beitragen

Phase Customer Journey

Vor­bereitungs­phase
Erlebnis­phase
Nach­bereitungs­phase

Aufwand

sehr niedrig
niedrig
mittel
hoch
sehr hoch

Einordnung ins Besuchermanagement

nicht relevant
teilw. relevant
sehr relevant

weitere Maßnahmen aus dem Werkzeug