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Demarketing in Schutzgebieten

Demarketing zielt als Strategie im Besuchermanagement von Radfahrenden darauf ab, die Nachfrage nach bestimmten Radfahrstrecken, -zielen oder -attraktionen bewusst zu reduzieren. Diese Strategie kann zum Einsatz kommen, um ungewünschten Crowding-Effekten in sensiblen Gebieten entgegenzuwirken und die Nutzung der Radinfrastruktur nachhaltig zu gestalten.

Zur Wirkungssteigerung der ergriffenen Demarketing-Maßnahmen sollten gleichzeitig attraktive Alternativen angeboten werden, um Radfahrende zu anderen Strecken oder Zielen zu lenken und so eine gleichmäßigere Auslastung zu erreichen. Auch eine zeitliche Umverteilung kann durch Demarketing erreicht werden.

Anders als oftmals angenommen, handelt es sich beim Demarketing nicht um ein reines Nichtkommunizieren von Angeboten, sondern um einen integralen Teil des Marketings. Dabei bedient sich das Demarketing der gleichen Methoden und Instrumente wie das klassische Marketing, möchte damit jedoch eine reduzierte Nachfrage erzielen.

Beispielhafte Maßnahmen des Demarketings sind die Einschränkung der Verfügbarkeit von Radwegen durch Wegerückbau, Zutrittshindernisse durch Barrieren und Engstellen sowie die Sperrung von Wegen. Auch die Reduzierung von Marketingaktivitäten und die Verwendung von Warnhinweisen können eingesetzt werden.

Neben der Auswahl der Methoden ist der Erfolg des Demarketings auch von den Aktivitäten Dritter abhängig, z. B. Tourismusorganisationen oder GPS-Plattformen. Während Schutzgebietsadministrationen selbst veröffentlichte Demarketing-Beiträge kontrollieren können, haben sie weitaus weniger Einfluss auf externe Werbungen und Botschaften, die über das Schutzgebiet z. B. in Form von Videos, Reiseführern oder Tourenvorschlägen verbreitet werden. Auf die-se kann durch folgende Maßnahmen Einfluss genommen werden:


  • Identifizieren der für das Schutzgebiet relevantesten Medien und Kanäle sowie proaktive Kontaktaufnahme und Aufbauen von Vertrauen zu Redaktionen: So können Inhalte, die das Schutzgebiet betreffen, vor Veröffentlichung durch Schutzgebietsadministrationen freigegeben werden.

  • Identifizieren von nutzergenerierten Inhalten in sozialen Medien und auf GPS-Plattformen, die unerwünschte Inhalte aufgreifen: Bei Kontaktaufnahme mit Verfasser:innen ist darauf zu achten, die dahinterstehende Problematik verständlich und nachvollziehbar zu vermitteln. Diese zeigen oftmals Verständnis und passen Beiträge entsprechend an oder entfernen diese.

  • Aufbauen oder Stärken des Austausches mit der lokalen Bike-Community: Diese hat meist ein tiefergehendes Wissen zu genutzten Wegen im Schutzgebiet. Sie kann gebeten werden, für das Schutzgebiet potenziell problematische Informationen nicht oder nur in Maßen nach außen zu tragen. Darunter fällt z. B. Mundpropaganda oder das Teilen in Tourenportalen oder sozialen Medien.

  • Anpassen und Korrigieren von Inhalten in OpenStreetMap (OSM): Schutzgebietsadministrationen sollten darauf achten, dass in OSM (auch durch andere Nutzende) stets nur aktuelle, mit der Realität übereinstimmende und mit der Schutzgebietsverordnung konforme Informationen und Änderungen hinterlegt werden. Falls die Ausspielung gelten-der Bedingungen in GPS-Portalen nicht zufriedenstellend sein sollte, kann mit diesen Kontakt aufgenommen werden. Sie sind sich der Herausforderungen bewusst und zeigen sich tendenziell kooperativ.

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