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Schutzgebiete und Schutzgebietskategorien

Ein funktionierendes Ökosystem besteht aus dem Verbund von Lebensraum und Biodiversität. Natürliche Lebensräume und die darin lebende Artenvielfalt sind durch menschliche Einflüsse in vielen Gebieten Deutschlands bedroht. Die enge Wechselwirkung von Natur und Mensch wird durch ein immer stärkeres Nutzungsinteresse des Menschen an Naturräumen und seinen Ressourcen gestört. Um besonderen Gefährdungssituationen entgegenzuwirken und Natur- sowie Kulturlandschaften zu erhalten und zu schützen, haben Bund und Länder besonders schutzwürdige Gebiete ausgewiesen.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) definiert die Grundsätze sowie den rechtlichen Rahmen von Schutzgebieten in Deutschland und untergliedert diese je nach Funktion bzw. Ziel in die nachfolgenden Schutzkategorien. Eine Vertiefung und geografische Verortung der in Deutschland ausgewiesenen Schutzgebiete findet sich auf der Website des Bundesamtes für Naturschutz unter www.bfn.de/thema/gebiete-und-lebensraeume sowie www.bfn.de/schutzgebiete.

Nationalparke

Nationalparke (NLP) unterstehen gemäß § 24 BNatSchG einem sehr strengen Schutzstatus und zählen zu den Großschutzgebieten in Deutschland. Das reglementierte absolute Veränderungsgebot der Ökosysteme soll für wild lebende Pflanzen und Tiere einen ungestörten und überwiegend ursprünglichen Entfaltungsraum schaffen. Nutzungen, die der Sicherung der ökologischen Unversehrtheit dieser Naturräume entgegenwirken, werden strikt ausgeschlossen. Die 16 Nationalparke in Deutschland erstrecken sich über eine terrestrische Fläche von 0,6 Prozent der gesamten Landesfläche (inklusive Watt- und Meeresflächen). In Nationalparken gilt das Motto „Natur Natur sein lassen“. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung,
der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Radfahren ist in Nationalparke in der Regel auf dafür ausgewiesene Wege beschränkt.
www.bfn.de/nationalparke

Naturschutzgebiete

Nach § 23 BNatSchG gelten die 8.878 Naturschutzgebiete (NSG) in Deutschland als besonders streng geschützte Natur- und Lebensräume. Mit der Auszeichnung dieser Schutzgebietskategorie wird Gefährdungssituationen von Ökosystemen, beispielsweise von
Waldflächen, Moor- oder Seenlandschaften entgegengewirkt. Der Nutzungsrahmen der Gebiete ist an die individuell definierten Naturschutzziele angepasst und in der Schutzverordnung festgelegt. In besonderen Fällen kann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.
www.bfn.de/naturschutzgebiete

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Biosphärenreservate

Ausgewiesene Biosphärenreservate (BR) erforschen modellartig die Wechselwirkungen von Mensch und Natur. In Deutschland gibt es 18 von der UNESCO anerkannte Biosphärenreservate, die sich insgesamt auf über 3,9 Prozent der Landesfläche erstrecken. Die Biosphärenreservate gliedern sich in drei Zonen (Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone) und verfolgen vier Hauptziele: Schutz der natürlichen und kulturellen Vielfalt, nachhaltige Entwicklung, Bildung und Kommunikation sowie Forschung und Monitoring. Reglementierungen zum Radfahren orientieren sich vor allem an den unterschiedlichen Schutzzielen in den drei Zonen.
www.bfn.de/biosphaerenreservate

Nationale Naturmonumente

Die Auszeichnung eines Gebietes als Nationales Naturmonument (NNM) unterliegt grundlegend dem Kriterium, dass dieses einen besonderen Stellenwert auf nationaler Ebene einnimmt. Die junge Schutzgebietskategorie legt, anders als Naturschutzgebiete, nicht ausschließlich den Fokus auf den Naturschutz, sondern ermöglicht die zusätzliche Berücksichtigung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für Kultur, Landeskunde und Wissenschaft. Ob und in welchem Maße das Radfahren in Nationalen Naturmonumenten
eingeschränkt ist, wird in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung geregelt.
www.bfn.de/nationale-naturmonumente

Natura 2000-Gebiete

Mit insgesamt knapp 27.000 Schutzgebieten, zusammengesetzt aus Flora-Fauna-Habitat (FFH) und Vogelschutzgebieten, handelt es sich bei Natura 2000 um ein grenzüberschreitendes ökologisches Schutzgebietsnetz der Europäischen Union. In Deutschland besteht das Netz aus 5.200 Gebieten, die sich sowohl über Meeres- als auch Landesflächen erstrecken. Eventuelle Beschränkungen für Radfahrende sind in den einzelnen Schutzgebietsverordnungen geregelt.
www.bfn.de/natura-2000-gebiete-0

Naturparke

Die 104 Naturparke (NRP) in Deutschland umfassen großräumige Schutzgebiete, die ein Miteinander von Natur und Mensch zulassen. Dabei sind die sich ständig ändernden Lebensansprüche der Menschen mit den notwendigen Schutzanforderungen zum Erhalt von
Landschaften und der biologischen Vielfalt in Einklang zu bringen. Gemäß § 27 Abs. 1 BNatSchG liegt der Fokus der Schutzgebiete insbesondere auf der Förderung einer nachhaltigen Tourismus- und Regionalentwicklung sowie den Themenbereichen Landschaftspflege, Natur und Klimaschutz. Die Angebote und ggf. Reglementierungen für Radfahrende richten sich stark nach dem vorrangigen Schutzziel, das innerhalb eines
Naturparkes stark variieren kann – so haben Naturparke häufig einen hohen Anteil an Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten.
www.bfn.de/naturparke

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete (LSG) dienen dem gebietsbezogenen Schutz von Natur- und Kulturlandschaften in Deutschland und verfolgen grundsätzlich das Ziel, die Begebenheiten sowie das Erscheinungsbild dieser zu bewahren. Im Vergleich zu anderen Schutzgebietstypen ist die Schutzintensität von Landschaftsschutzgebieten als eher geringer einzustufen. Das Radfahren ist in Landschaftsschutzgebieten in der Regel kaum reglementiert.
www.bfn.de/landschaftsschutzgebiete

Geschützte Landschaftsbestandteile

Alleen, Wasserläufe oder Wallhecken sind unter anderem typische Beispiele für Schutzobjekte der Natur, die aufgrund von besonderen Begebenheiten gemäß § 29 Abs. 1 BNatSchG als geschützte Landschaftsbestandteile (GBL) ausgewiesen werden. Da es sich in
den meisten Fällen um kleine Flächen handelt, ist diese Schutzgebietskategorie für Radfahrende in der Regel weniger relevant.
www.bfn.de/geschuetzte-landschaftsbestandteile

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Gesetzlich geschützte Biotope

Biotope sind als Lebensräume wild lebender Pflanzenund
Tierarten zu verstehen. Gemäß §30 BNatSchG werden besonders bedeutsame Biotope als streng geschützte Gebiete verstanden, die nachhaltig vor äußeren Einflüssen zu bewahren sind. Aufgrund der Vielfältigkeit gefährdeter Biotoptypen wie Moore, Auenwälder oder Wattflächen ergeben sich unterschiedliche Schutzfunktionsansprüche. Die Liste der in
§30 BNatSchG genannten Biotope wird in den Naturschutzgesetzen der Länder teilweise ergänzt.
www.bfn.de/gesetzlich-geschuetzte-biotope

Weiterführende Informationen

Die interaktive Online-Übersichtskarte zu Schutzgebieten in Deutschland ermöglicht einen weiterführenden Überblick und Informationsdienst zu den verschiedenen Kategorien.

Der interaktive Web-Mapping-Dienst „Schutzgebiete in Deutschland“ ist zu finden unter https://geodienste.bfn.de/schutzgebiete