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Schutzgebiete und Schutzgebietskategorien

Naturnahe Lebensräume und die von ihnen abhängige Artenvielfalt sind durch menschliche Einflüsse in vielen Gebieten Deutschlands bedroht. Die ökologische Wechselwirkung zwischen dem Menschen und seiner Umwelt wird durch ein immer stärkeres Nutzungsinteresse des Menschen an Naturräumen und Ressourcen gestört. Um besonderen Gefährdungssituationen entgegenzuwirken und Natur- sowie Kulturlandschaften zu erhalten und zu schützen, haben Bund und Länder Schutzgebiete ausgewiesen.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) definiert die Grundsätze sowie den rechtlichen Rahmen von Schutzgebieten in Deutschland und untergliedert diese je nach Funktion bzw. Ziel in die nachfolgenden Schutzkategorien.
Eine Übersicht und geografische Vorortung der in Deutschland ausgewiesenen Schutzgebiete findet sich auf der Website des Bundesamtes für Naturschutz unter www.bfn.de/thema/gebiete-und-lebensraeume sowie www.bfn.de/schutzgebiete.

Nationalparke

Nationalparke (NLP) unterstehen gemäß § 24 BNatSchG einem sehr strengen Schutzstatus und zählen zu den Großschutzgebieten in Deutschland. Diese Gebiete sollen für wildlebende Pflanzen und Tiere einen möglichst ungestörten und überwiegend ursprünglichen Lebensraum erhalten bzw. wiederherstellen. Nutzungen, die der Sicherung der ökologischen Unversehrtheit dieser Naturräume entgegenwirken, werden so weit wie irgend möglich ausgeschlossen. Bezogen auf die terrestrische Fläche Deutschlands, bei der die marinen Gebiete unberücksichtigt bleiben, nehmen die 16 Nationalparke einen Flächenanteil von rund 0,6 Prozent des Bundesgebietes ein. In Nationalparken gilt das Motto „Natur Natur sein lassen“. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Radfahren ist in Nationalparken in der Regel auf dafür ausgewiesene Wege beschränkt.
www.bfn.de/nationalparke

Naturschutzgebiete

Nach § 23 BNatSchG gelten die mit Stand 12/2020 ausgewiesenen 8.902 Naturschutzgebiete (NSG) in Deutschland als besonders streng geschützte Lebensräume. Naturschutzgebiete sind oft vergleichsweise kleinflächig und daher anfällig für Randeinflüsse und Störungen von außen. Der Nutzungsrahmen der Gebiete ist an die individuell definierten Naturschutzziele angepasst und in der Schutzgebietsverordnung festgelegt. In besonderen Fällen kann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden; das Radfahren kann eingeschränkt sein.
www.bfn.de/naturschutzgebiete

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Biosphärenreservate

Ausgewiesene Biosphärenreservate (BR) erforschen die Wechselwirkungen zwischen Menschen und Natur und sollen Modellgebiete für ein naturverträgliches Miteinander sein. In Deutschland gibt es 18 von der UNESCO anerkannte Biosphärenreservate, die sich insgesamt auf über 3,9 Prozent der Landesfläche er-strecken. Die Biosphärenreservate gliedern sich in drei Zonen (Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone) und verfolgen die drei Hauptziele: 1. Schutz (Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt), 2. Entwicklung (Förderung einer wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung, die soziokulturell und ökologisch nachhaltig ist), 3. Logistische Unterstützung (inklusive Umweltbildung und -ausbildung sowie Forschung und Umweltbeobachtung). Reglementierungen zum Radfahren orientieren sich vor allem an den unterschiedlichen Schutzzielen in den drei Zonen.
www.bfn.de/biosphaerenreservate

Nationale Naturmonumente

Nationale Naturmonumente (NNM) sind Gebiete von nationaler Bedeutung, die wie Naturschutzgebiete zu schützen sind, für deren Ausweisung aber neben dem Naturwert auch der Kulturwert entscheidend ist. Die junge Schutzgebietskategorie ermöglicht damit die zusätzliche Berücksichtigung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für Kultur, Landeskunde und Wissenschaft. Ob und in welchem Maße das Radfahren in Nationalen Naturmonumenten eingeschränkt ist, wird in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung geregelt.
www.bfn.de/nationale-naturmonumente

Natura 2000-Gebiete

Mit insgesamt knapp 27.000 Schutzgebieten, zusammengesetzt aus Fauna-Flora-Habitat- (FFH) und Vogelschutzgebieten, handelt es sich bei Natura 2000 um ein grenzüberschreitendes ökologisches Schutzgebietsnetz der Europäischen Union. In Deutschland decken diese Gebiete über 15 Prozent der Landesfläche ab und beinhalten neben Land- und Süßwasserflächen auch Meeresgebiete. Eventuelle Beschränkungen für Radfahrende sind in den einzelnen Schutzgebietsverordnungen der jeweiligen nationalen Kategorie (z. B. NSG, LSG) geregelt.
www.bfn.de/natura-2000-gebiete-0

Naturparke

Die 104 Naturparke (NRP) in Deutschland umfassen großräumige Schutzgebiete, die ein Miteinander von Natur und Mensch zulassen. Dabei sind die sich immer ändernden Lebensansprüche der Menschen mit den notwendigen Schutzanforderungen zum Erhalt von
Landschaften und der biologischen Vielfalt in Einklang zu bringen. Gemäß § 27 Abs. 1 BNatSchG liegt der Fokus dieser Schutzgebiete insbesondere auf der Förderung einer nachhaltigen Tourismus- und Regionalentwicklung sowie den Themenbereichen Landschaftspflege, Natur- und Klimaschutz. Die Angebote und gegebenenfalls Reglementierungen für Radfahrende richten sich stark nach dem vorrangigen Schutzziel, das innerhalb eines Naturparks stark variieren kann – so haben Naturparke häufig einen hohen Anteil an Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten.
www.bfn.de/naturparke

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete (LSG) dienen dem gebietsbezogenen Schutz von Kulturlandschaften in Deutschland und verfolgen grundsätzlich das Ziel, die Begebenheiten sowie das Erscheinungsbild dieser zu bewahren. Im Vergleich zu anderen Schutzgebietstypen ist die Schutzintensität von Landschaftsschutzgebieten als eher geringer einzustufen. Das Radfahren ist in Landschaftsschutzgebieten in der Regel kaum reglementiert.
www.bfn.de/landschaftsschutzgebiete

Geschützte Landschaftsbestandteile

Alleen, Wasserläufe oder Wallhecken sind unter anderem typische Beispiele für Schutzobjekte der Natur, die aufgrund von besonderen Begebenheiten gemäß § 29 Abs. 1 BNatSchG als Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) ausgewiesen werden. Da es sich meist um kleine Flächen handelt, ist diese Schutzgebietskategorie für Radfahrende in der Regel weniger relevant.
www.bfn.de/geschuetzte-landschaftsbestandteile

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Gesetzlich geschützte Biotope

Biotope sind generell als Lebensräume wildlebender Pflanzen- und Tierarten zu verstehen. Gemäß § 30 BNatSchG sind besonders bedeutsame Biotope gesetzlich geschützt. Die Qualität des Schutzes dieser Lebensräume soll der von Naturschutzgebieten entsprechen und nachhaltig vor äußeren Einflüssen bewahren. Aufgrund der Vielfältigkeit gefährdeter Biotoptypen wie zum Beispiel Moore, Auenwälder oder Wattflächen ergeben sich unterschiedliche Schutzansprüche. Die Liste der in § 30 BNatSchG genannten Biotope wird in den Naturschutzgesetzen der Länder teilweise ergänzt.
www.bfn.de/gesetzlich-geschuetzte-biotope

Weiterführende Informationen

Die interaktive Online-Übersichtskarte zu Schutzgebieten in Deutschland bietet einen weiterführenden Überblick und Informationsdienst zu den verschiedenen Kategorien.

Der interaktive Web-Mapping-Dienst „Schutzgebiete in Deutschland“ ist zu finden unter www.geodienste.bfn.de/schutzgebiete